Jameda Bewertung löschen lassen: Anleitung, Muster und Rechtslage 2026

Wann ist Jameda zur Löschung einer Bewertung verpflichtet? Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie Jameda Bewertungen löschen lassen können – vom Löschantrag über den Widerspruch bis zur Rechtslage nach deutschem Recht (BGB, StGB, BGH-Urteile). Mit kostenlosem Muster-Antrag zum Kopieren.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wie funktioniert das Löschen bei Jameda?
  2. Jameda vs. Google: Die wichtigsten Unterschiede
  3. Wann muss Jameda eine Bewertung löschen?
  4. Schritt-für-Schritt-Anleitung
  5. Muster-Antrag direkt kopieren
  6. Rechtliche Grundlagen
  7. Was tun bei Ablehnung?
  8. Die 5 häufigsten Fehler
  9. Prävention: Mehr positive Bewertungen
  10. Häufige Fragen

Eine negative Jameda-Bewertung kann Arztpraxen und Zahnarztpraxen empfindlich treffen – denn Jameda ist das meistgenutzte Arztbewertungsportal in Deutschland. Wer auf Jameda schlecht abschneidet, verliert potenzielle Patienten, noch bevor diese überhaupt die Praxis-Website besucht haben.

Die gute Nachricht: Jameda ist zur Prüfung und Löschung rechtswidriger Bewertungen verpflichtet. Die schlechte Nachricht: Jameda löscht nicht einfach auf Anfrage. Wer einen Antrag stellt, muss ihn präzise begründen und die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge gehen.

Wie funktioniert das Löschen bei Jameda?

Jameda ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in München und unterliegt deutschem Recht. Die BGH-Urteile zur Prüfpflicht und Löschpflicht verpflichten Jameda, auf begründete Löschanträge zu reagieren und den Bewerter zum Behandlungsnachweis aufzufordern. Das macht Jameda im Vergleich zu Google deutlich angreifbarer – wenn der Antrag richtig formuliert ist.

BGH-Prüfpflicht: Was Jameda tun muss

Nach dem BGH-Urteil VI ZR 34/15 vom 01.03.2016 ist Jameda verpflichtet, auf einen begründeten Löschantrag die beanstandete Bewertung vorläufig offline zu stellen und den Bewerter aufzufordern, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Kann der Bewerter diesen Nachweis nicht erbringen, muss die Bewertung dauerhaft gelöscht werden. Ergänzend greifen §§ 823, 1004 BGB (Unterlassungsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen) und § 185 StGB (Beleidigung) als Rechtsgrundlagen.

Jameda vs. Google: Die wichtigsten Unterschiede beim Löschen

Wer eine Google-Bewertung löschen lassen möchte, steht vor anderen Herausforderungen als bei Jameda. Die grundlegende Mechanik ist ähnlich – aber der Prozess und die Erfolgschancen unterscheiden sich erheblich.

Jameda: Diese Vorteile haben Ärzte
  • Jameda muss nachweisen, dass der Bewerter tatsächlich Patient war
  • Bewertende werden direkt kontaktiert und zur Nachweisführung aufgefordert
  • Ohne Nachweis des Behandlungskontakts wird die Bewertung gelöscht
  • BGH-Urteile stärken die Position der bewerteten Ärzte klar
  • Anwaltskosten können bei Rechtsverstößen von Jameda erstattet werden
Jameda: Diese Hürden gibt es
  • Kein einfaches Melde-System wie bei Google Maps
  • Begründung muss schriftlich und rechtlich präzise formuliert sein
  • Jameda reagiert auf formlose Beschwerden selten
  • Das Profil selbst lässt sich nicht löschen
  • Bearbeitungszeit 7–21 Tage

Der entscheidende Unterschied: Das Prüfverfahren

Bei Google entscheidet ein Algorithmus über Löschanträge. Bei Jameda gibt es ein strukturiertes Prüfverfahren: Jameda stellt die Bewertung nach einem begründeten Antrag zunächst offline und fordert den Bewerter auf, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird die Bewertung dauerhaft gelöscht. Das macht gut begründete Anträge bei Jameda deutlich effektiver als bei Google.

Wann muss Jameda eine Bewertung löschen?

Jameda ist nicht verpflichtet, jede negative Bewertung zu entfernen. Meinungsfreiheit gilt auch auf Bewertungsplattformen. Entscheidend ist, ob konkrete Löschungsgründe vorliegen.

Diese Gründe funktionieren
  • Kein nachweisbarer Behandlungskontakt (Fake-Bewertung)
  • Bewertung von jemandem, der nie Patient war
  • Falsche Tatsachenbehauptungen (nachweislich unwahr)
  • Beleidigungen, Schmähkritik ohne sachlichen Kern
  • Bewertung durch Mitbewerber oder eigene Mitarbeiter
  • Persönliche Daten des Arztes oder Patienten enthalten
  • Bewertung gilt einer anderen Praxis / verwechselter Arzt
Diese Gründe reichen nicht
  • Die Bewertung ist negativ, aber sachliche Kritik
  • Meinungsäußerung über Wartezeiten, Freundlichkeit, Atmosphäre
  • Anonyme Bewertung ohne Klarnamen (ist bei Jameda erlaubt)
  • Ehemalige Patienten, die Sie nicht mehr als solche wünschen
  • Bewertung liegt schon lange zurück
  • Bewertung ohne Kommentartext (nur Schulnoten)

Wichtig: Kein Behandlungskontakt – und nun?

Das mächtigste Argument bei Jameda ist der fehlende Behandlungsnachweis. Sie müssen dabei keine Patientenliste offenlegen. Es reicht, gegenüber Jameda glaubhaft zu erklären, dass kein erkennbares Behandlungsverhältnis mit dem Bewerter bestand. Jameda ist dann verpflichtet, den Bewerter selbst zum Nachweis aufzufordern. Kann er diesen nicht erbringen, wird die Bewertung gelöscht – auch ohne dass Sie Anwaltskosten hätten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Jameda Bewertung löschen lassen

1
Bewertung dokumentieren – bevor Sie handeln

Machen Sie sofort einen Screenshot der Bewertung mit sichtbarem Datum, Schulnoten und Kommentartext. Notieren Sie außerdem: Datum der Bewertung, ob in diesem Zeitraum ein Behandlungskontakt stattfand, und ob der Benutzername einem Ihnen bekannten Patienten zugeordnet werden kann.

Wichtig: Reagieren Sie nicht impulsiv auf die Bewertung. Eine voreilige öffentliche Antwort kann das Löschungsverfahren erschweren.
2
Prüfen Sie: Ist die Bewertung wirklich löschbar?

Entscheidende Fragen: Enthält sie nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen? Liegt ein beleidigender Ton vor, der über sachliche Kritik hinausgeht? Kann der Bewerter den Behandlungskontakt plausibel belegen? Beschreibt die Bewertung Abläufe, die in Ihrer Praxis so nicht stattfinden?

Wenn Sie keine klare Antwort haben, formulieren Sie den Antrag trotzdem – Jameda muss den Bewerter dann zum Nachweis auffordern.

3
Löschantrag schriftlich an Jameda einreichen

Kontaktieren Sie Jameda direkt per E-Mail an info@jameda.de oder über das Kontaktformular unter jameda.de/hilfe. Betreff: „Antrag auf Löschung einer Bewertung gemäß BGH VI ZR 34/15".

Stützen Sie Ihren Antrag auf die BGH-Rechtsprechung und – je nach Fall – auf §§ 823, 1004 BGB (Unterlassung) oder § 185 StGB (Beleidigung).

Den vollständigen Muster-Antrag finden Sie weiter unten.
4
Jameda stellt die Bewertung offline und prüft

Nach einem begründeten Antrag stellt Jameda die Bewertung vorläufig offline und fordert den Bewerter auf, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Dieser Vorgang dauert in der Regel 7 bis 21 Tage.

  • Bewerter kann Kontakt nachweisen → Bewertung wird wieder veröffentlicht
  • Bewerter antwortet nicht oder kann keinen Nachweis erbringen → Bewertung wird dauerhaft gelöscht
  • Jameda reagiert nicht → nach 14 Tagen erneut schriftlich nachfassen
5
Professionell auf die Bewertung antworten

Während das Prüfverfahren läuft, können Sie öffentlich auf die Bewertung antworten – aber mit Vorsicht. Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch für öffentliche Antworten auf Bewertungsplattformen.

Empfohlene Antwort: „Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die geschilderte Situation können wir so nicht nachvollziehen. Wir laden Sie herzlich ein, uns direkt zu kontaktieren."

Niemals: Konkrete Behandlungsdetails, Diagnosen oder persönliche Patientendaten in der Antwort nennen.

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Muster-Antrag: Direkt kopieren und anpassen

Dieser Antrag ist für Ärzte und Praxen in Deutschland formuliert – mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung und die relevanten Paragraphen aus BGB und StGB.

Muster-Antrag: Jameda Bewertung löschen lassen

Ersetzen Sie alle Stellen in [ECKIGEN KLAMMERN] durch Ihre eigenen Angaben. Wählen Sie nur die passende Begründung A, B oder C.

An: info@jameda.de
Betreff: Antrag auf Löschung einer Bewertung gemäß BGH VI ZR 34/15

Sehr geehrtes Jameda-Team,

ich bin der/die verifizierte Inhaber/in folgenden Jameda-Profils:
Name: [IHR NAME, TITEL]
Praxis: [PRAXISNAME]
Adresse: [STRASSE, PLZ ORT]
Jameda-Profil-URL: [LINK ZU IHREM JAMEDA-PROFIL]

Ich beantrage die Prüfung und Löschung der folgenden Bewertung:

Bewertungsdatum: [DATUM DER BEWERTUNG]
Benutzername des Bewerters: [ANGEZEIGTER NAME]
Bewertungstext (Auszug): [RELEVANTE PASSAGE AUS DER BEWERTUNG]

--- BEGRÜNDUNG A: Kein Behandlungskontakt ---
Nach sorgfältiger Prüfung unserer Unterlagen bestand im genannten
Zeitraum sowie in den sechs Monaten davor und danach kein
Behandlungsverhältnis mit einer Person, die diesem Nutzerprofil
zugeordnet werden könnte.

Ich beantrage daher, den Bewerter gemäß BGH VI ZR 34/15 aufzufordern,
den Behandlungskontakt durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, bitte ich um dauerhafte
Löschung der Bewertung.

Meinen Anspruch stütze ich auf §§ 823, 1004 BGB (Unterlassung bei
Persönlichkeitsrechtsverletzungen) sowie die DSGVO Art. 17.

--- BEGRÜNDUNG B: Falsche Tatsachenbehauptung ---
Die Bewertung enthält die Aussage: [KONKRETE BEHAUPTUNG]

Diese Tatsachenbehauptung ist nachweislich falsch.
Belege: [BESCHREIBUNG DES BELEGS]

Ich stütze meinen Löschungsanspruch auf §§ 823, 1004 BGB
sowie Art. 17 DSGVO.

--- BEGRÜNDUNG C: Beleidigende Inhalte / Schmähkritik ---
Die Bewertung enthält folgende Formulierung: [KONKRETE PASSAGE]

Diese überschreitet die Grenze zulässiger Kritik und erfüllt den
Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.

Ich bitte um umgehende Löschung und behalte mir rechtliche
Schritte ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen,
[IHR NAME]
[PRAXISNAME]
[TELEFON / E-MAIL]

Profi-Tipp: BGH-Aktenzeichen immer nennen

Nennen Sie das BGH-Aktenzeichen VI ZR 34/15 immer im Betreff Ihres Löschantrags. Jameda reagiert auf diese Formulierung direkt, weil sie die konkrete Prüfpflicht auslöst. Ohne BGH-Bezug werden Anträge häufig als formlose Beschwerde behandelt.

Rechtliche Grundlagen: BGH-Urteile und Gesetze

Die Rechtslage beim Löschen von Jameda-Bewertungen ergibt sich aus der BGH-Rechtsprechung sowie den einschlägigen Paragraphen aus BGB und StGB.

GrundlageInhaltBedeutung für Ärzte
BGH VI ZR 34/15
01.03.2016
Jameda muss Bewertungen auf begründeten Antrag prüfen und den Bewerter zum Behandlungsnachweis auffordern Vorteil Zentrale Prüfpflicht
BGH VI ZR 496/18
09.08.2022
Bei Untätigkeit von Jameda nach begründetem Hinweis auf falsche Tatsachen ist der Gerichtsweg möglich Vorteil Klagerecht bei Untätigkeit
§§ 823, 1004 BGB
Unterlassung
Unterlassungsanspruch bei widerrechtlicher Verletzung des Persönlichkeitsrechts – Grundlage für die Löschung falscher Tatsachenbehauptungen Vorteil Zivilrechtlicher Anspruch
§ 185 StGB
Beleidigung
Tatbestand der Beleidigung nach deutschem Strafrecht – bei persönlichen Angriffen ohne sachlichen Kern Vorteil Stärkere Argumentation bei Schmähkritik
Art. 17 DSGVO
EU-weit gültig
Recht auf Löschung personenbezogener Daten – ergänzende Rechtsgrundlage Vorteil Direkt anwendbar
BGH VI ZR 358/13
23.09.2014
Ärzte müssen Listung auf Jameda dulden – kein Anspruch auf vollständige Profillöschung Nachteil Profil nicht löschbar

Was tun, wenn Jameda die Löschung ablehnt?

Option 1: Widerspruch mit präzisierten Belegen

Antworten Sie direkt auf die Ablehnungs-E-Mail von Jameda mit einer präzisierteren Begründung und konkreten Belegen. Viele Bewertungen werden erst beim zweiten oder dritten Versuch gelöscht.

Option 2: Auf die BGH-Prüfpflicht explizit hinweisen

Wenn Jameda nicht reagiert, schreiben Sie erneut – mit explizitem Hinweis auf BGH VI ZR 34/15 und Ihren Anspruch aus §§ 823, 1004 BGB. Das signalisiert, dass Sie den Rechtsweg kennen und bereit sind, ihn zu gehen.

Option 3: Anwalt einschalten

Ein auf Medien- oder IT-Recht spezialisierter Anwalt kann den Antrag rechtssicher formulieren und bei Bedarf eine einstweilige Verfügung erwirken. Bei klaren Rechtsverstößen kann Jameda zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet werden.

Langfristig wirksamer: Mehr positive Bewertungen aufbauen

Selbst wenn eine Bewertung nicht gelöscht wird – bei einer Praxis mit 80 positiven Jameda-Bewertungen fällt eine negative kaum ins Gewicht. Der strategisch klügere Weg ist der systematische Aufbau positiver Bewertungen parallel zum Löschversuch.

Die 5 häufigsten Fehler beim Jameda-Löschantrag

  1. Formlose Beschwerde ohne Rechtsbezug: „Diese Bewertung ist unfair" reicht nicht. Jameda braucht eine rechtlich relevante Begründung mit BGH-Bezug.
  2. Zu früh auf die Bewertung antworten: Eine öffentliche Antwort vor dem Löschantrag kann das Verfahren erschweren oder den Behandlungskontakt indirekt bestätigen.
  3. Nicht nachfassen: Wenn Jameda nach 14 Tagen nicht reagiert, schreiben Sie erneut – mit explizitem Hinweis auf die Prüfpflicht nach BGH VI ZR 34/15.
  4. Keine Dokumentation: Ohne Screenshot und Datum verlieren Sie den Beleg, wenn Jameda die Bewertung temporär offline stellt.
  5. Nach der ersten Ablehnung aufgeben: Viele Bewertungen werden erst beim zweiten oder dritten Versuch entfernt.

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Prävention: Warum aktives Bewertungsmanagement besser ist als Löschen

Ein Löschantrag ist eine Reaktion auf ein Problem. Die strategisch sinnvollere Lösung ist eine aktive Bewertungsstrategie, die dafür sorgt, dass positive Bewertungen die negativen bei weitem überwiegen.

Praxen mit mehr als 50 aktuellen Bewertungen und einem Schnitt über 4,5 verlieren durch einzelne negative Ausreißer kaum Patienten. Eine einzige schlechte Bewertung kann hingegen eine Praxis mit nur 10 Bewertungen messbar treffen.

Systematisches Bewertungsmanagement für Praxen bedeutet:

  • Aktive Anfragen nach jedem Patientenkontakt – per QR-Code, SMS oder E-Mail
  • Internes Feedback auffangen bevor es öffentlich wird
  • Gleichzeitiger Aufbau auf Google, Jameda und weiteren relevanten Portalen
  • Monitoring aller neuen Bewertungen in Echtzeit

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Häufige Fragen: Jameda Bewertung löschen lassen

Kann man eine Jameda-Bewertung löschen lassen?

Ja. Jameda ist zur Prüfung verpflichtet, wenn ein begründeter Antrag vorliegt. Die BGH-Rechtsprechung (insbesondere VI ZR 34/15) verpflichtet Jameda, den Bewerter zum Behandlungsnachweis aufzufordern. Kann der Bewerter diesen nicht erbringen, wird die Bewertung dauerhaft gelöscht. Zusätzlich ergeben sich Ansprüche aus §§ 823, 1004 BGB und § 185 StGB.

Welche BGH-Urteile helfen beim Löschen einer Jameda-Bewertung?

Das wichtigste Urteil ist BGH VI ZR 34/15 vom 01.03.2016: Es verpflichtet Jameda, Bewertungen auf begründeten Antrag zu prüfen und den Bewerter zum Behandlungsnachweis aufzufordern. Ergänzend relevant ist BGH VI ZR 496/18, das bei Untätigkeit von Jameda den Gerichtsweg eröffnet. Ärzte sollten das BGH-Aktenzeichen immer im Betreff ihres Löschantrags nennen.

Wie lange dauert das Jameda-Prüfverfahren?

Jameda reagiert in der Regel innerhalb von 7 bis 21 Tagen auf begründete Anträge. Die Bewertung wird zunächst offline gestellt, während der Bewerter zum Nachweis des Behandlungskontakts aufgefordert wird. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird die Bewertung dauerhaft gelöscht.

Muss ich als Arzt mein Jameda-Profil dulden?

Ja. Nach der BGH-Rechtsprechung (VI ZR 358/13) dürfen Ärzte auf Jameda gelistet werden. Eine vollständige Profillöschung ist nicht möglich. Was möglich ist: die Löschung einzelner rechtswidriger Bewertungen und die aktive Gestaltung des Profils durch eigene Antworten.

Brauche ich einen Anwalt für einen Jameda-Löschantrag?

Nicht zwingend für den ersten Schritt. Ein gut begründeter Eigenantrag mit BGH-Bezug reicht oft aus. Bei Ablehnung oder komplexen Fällen empfiehlt sich ein auf Medien- oder IT-Recht spezialisierter Anwalt, der die BGH-Rechtsprechung kennt und den Antrag rechtssicher formulieren kann. Bei klaren Verstößen kann Jameda die Anwaltskosten erstatten müssen.

Wie verhindere ich zukünftig schlechte Jameda-Bewertungen?

Der effektivste Schutz ist ein kontinuierlicher Strom positiver Bewertungen. Praxen, die nach jedem Patientenkontakt aktiv um Feedback bitten, haben im Schnitt deutlich mehr Bewertungen – und einzelne Negativbewertungen fallen statistisch kaum ins Gewicht. Eine interne Feedback-Möglichkeit gibt unzufriedenen Patienten die Chance, ihr Anliegen direkt mit der Praxis zu klären. Unser Bewertungs-Check zeigt Ihnen, wie Ihre Praxis aktuell aufgestellt ist.

Kann man Jameda Bewertungen löschen lassen?

Ja. Jameda ist nach der BGH-Rechtsprechung verpflichtet, rechtswidrige Bewertungen zu entfernen. Das gilt für Fake-Bewertungen ohne echten Patientenkontakt, falsche Tatsachenbehauptungen, beleidigende Inhalte sowie Bewertungen die gegen die Jameda-Nutzungsbedingungen verstoßen.

Den Antrag stellen Sie über das Jameda-Meldeformular im Ärzte-Login oder schriftlich per E-Mail. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten – Jameda hat nach begründetem Hinweis eine Prüfpflicht.

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